Arbeiten bei ALG-Bezug

Arbeiten-bei-ALG-BezugManchmal werden wir von potenziellen Arbeitnehmern kontaktiert, die aktuell noch Arbeitslosengeld beziehen. Dann kommt oft die Frage auf, welche Besonderheiten zu beachten sind und wie der Arbeitnehmer eigentlich finanziell von seiner Tätigkeit profitieren kann. Das kommt natürlich immer ein wenig auf den Einzelfall an. Denn es gibt immer einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Trotzdem möchten wir an dieser Stelle einen Überblick über das Arbeiten bei ALG-Bezug geben und Ihnen zeigen, wie Sie Ihr Einkommen erhöhen können, wenn Sie aktuell ALG beziehen. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass es sich nur um einen allgemeinen Überblick handelt und die Lage im Einzelfall anders sein kann. Sehr gerne suchen wir im persönlichen Gespräch eine Möglichkeit, von der Sie im Einzelfall profitieren können.

Wann ist arbeiten bei ALG-Bezug möglich?

Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie zusätzlich zum Bezug von ALG arbeiten und Geld verdienen. Allerdings wird zumindest ein Teil Ihres zusätzlichen Einkommens auf Ihr ALG angerechnet. Sie können nur bis zu 165€ im Monat verdienen, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen. Wenn Sie beispielsweise 400 Euro im Monat verdienen, dann können Sie 165€ davon behalten, um Ihr Einkommen zu erhöhen. Die weiteren 235€ würden in solch einem Fall auf Ihr ALG angerechnet werden. Allerdings gibt es noch die Möglichkeit, den Freibetrag durch Werbungskosten zu erhöhen. Wenn beispielsweise Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit anfallen oder Sie Arbeitsmaterial selbst erwerben müssen, dann können Sie diese Kosten ebenfalls von Ihrem Gehalt bezahlen, ohne dafür Abstriche beim ALG machen zu müssen. Wenn Sie im genannten Beispiel also noch Werbungskosten in Höhe von 100€ haben, dann würden lediglich 135€ der 400€ auf Ihr ALG angerechnet werden.

Welche Grenzen gibt es beim Arbeiten während ALG-Bezug?

arbeitslosengeldNatürlich können Sie parallel zum Bezug von ALG nicht unbegrenzt arbeiten. Wenn Sie in der Woche mehr als 15 Stunden überschreiten, dann gelten Sie nicht mehr als arbeitslos. In der Folge können Sie in solch einem Fall also nicht mehr von ALG profitieren. Das heißt dann aber nicht, dass Sie nicht von weiteren Sozialleistungen profitieren können. Denn bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 15 Stunden können Sie Ihr Einkommen natürlich auch weiterhin Aufstocken, wenn es erforderlich ist. Bei unserer Zeitarbeitsfirma achten wir natürlich stets darauf, dass wir sicherstellen, dass Sie auch tatsächlich einen finanziellen Vorteil von Ihrer Tätigkeit haben.