Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

ueberlassung-arbeitgeber-gesetzAls Zeitarbeitsfirma kommen wir im Rahmen unserer Tätigkeit immer wieder mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kontakt. Denn es regelt ganz genau, wie wir unsere Tätigkeit ausüben dürfen und welche Dinge wir beachten müssen, wenn wir einen Leiharbeiter an einen Kunden vermitteln. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt dient vor allem dem Schutz der Beschäftigten und soll sicherstellen, dass diese stets fair behandelt werden. Denn leider gibt es im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung auch einige Unternehmen, die es mit den Vorgaben nicht so genau nehmen. Und dadurch leidet dann natürlich auch die gesamte Branche. Als seriöse Firma profitieren wir deshalb vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Denn durch eine rechtskonforme und seriöse Arbeitsweise sind wir in der Lage, uns ganz klar von den schwarzen Schafen abzuheben. Übrigens regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auch, dass die Arbeitnehmerüberlassung erlaubnispflichtig ist. Eine Firma benötigt also die Erlaubnis der Agentur für Arbeit, wenn sie in diesem Bereich tätig werden möchte. Das sorgt dann ebenfalls dafür, dass die Arbeitnehmer in diesem Umfeld besser geschützt werden.

So profitieren Arbeitnehmer vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

arbeitgeber-ueberlassungNatürlich profitieren Arbeitnehmer vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Denn dort bekommen sie ganz klare Rechte eingeräumt, die ihnen im Streitfall helfen können. Grundsätzlich haben Leiharbeiter zwar die gleichen Rechte, wie andere Arbeitnehmer auch. Doch manchmal scheitert es an der Umsetzung. Oft gibt es bei Zeitarbeit das Problem, das Arbeitnehmer nach einem Einsatz schnell wieder gekündigt werden. Allerdings handelt es sich nach den ersten sechs Monaten um ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis. Ab da können die Arbeitnehmer also ganz normal vom gesetzlichen Kündigungsschutz profitieren. Darüber hinaus haben die Leiharbeiter natürlich auch dann Anspruch auf die Zahlung ihres Lohns, wenn sie einmal keinen Einsatz haben. Üblicherweise wird man in solch einer Situation versuchen, bestehende Überstunden oder Urlaubsansprüche abzubauen.
Ein weiterer Vorteil für die Arbeitnehmer ist die Tatsache, dass sie in Zukunft auch vom Einsatzbetrieb ein Arbeitszeugnis anfordern können. Das ist eine echte Hilfe. Denn vielfach ist die Zeitarbeit der erste Schritt aus der Arbeitslosigkeit heraus. Und dann kann ein positives Arbeitszeugnis vom Einsatzbetrieb ein gewaltiger Vorteil sein.